Der wirtschaftliche Druck auf Krankenhäuser nimmt stetig zu. Vor allem Krankenhäuser in ländlicher Lage stehen vor großen Herausforderungen. Vor diesem Hintergrund gewinnt ein Instrument zunehmend an Bedeutung, das in der Diskussion um die Krankenhausreform häufig weniger Aufmerksamkeit erhält: der Sicherstellungszuschlag.
Die gute Nachricht: Die Krankenhausreform schafft diese Möglichkeit nicht ab. Sicherstellungszuschlags-berechtigte Krankenhäuser können auch künftig einen Sicherstellungszuschlag erhalten.
Dabei lohnt sich ein genauerer Blick auf die tatsächlichen finanziellen Potenziale. Ein Sicherstellungszuschlag muss sich keineswegs auf die häufig genannten pauschalen Zuschläge für Krankenhäuser im ländlichen Raum von 500 T€ bis 1 Mio. € beschränken. Je nachdem wie hoch das Defizit der bedarfsnotwendigen Fachabteilungen ausfällt, können deutlich höhere Beträge Gegenstand der Verhandlungen sein.
Besonders interessant: Auch für bereits vergangene Jahre kann unter bestimmten Voraussetzungen noch ein Sicherstellungszuschlag verhandelt werden. Zuletzt hat die »aktiva GmbH dabei unterstützt, Sicherstellungszuschläge für die Jahre 2021 bis 2024 zu verhandeln. Für Krankenhäuser, die in den vergangenen Jahren strukturell bedingte Defizite getragen haben, kann sich daher auch ein Blick zurück durchaus lohnen.
Angesichts des zunehmenden Kostendrucks sollte daher geprüft werden:
- Erfüllt der Standort die Voraussetzungen für einen Sicherstellungszuschlag?
- Sind auch für zurückliegende Jahre noch Ansprüche bzw. Verhandlungsmöglichkeiten vorhanden?
- Und bildet der bislang angesetzte Zuschlag tatsächlich die Höhe des strukturell bedingten Defizits angemessen ab?
Gerade jetzt kann es sich lohnen, das Thema Sicherstellungszuschlag noch einmal systematisch auf die Agenda zu setzen. Wir unterstützen Sie gern dabei – sowohl bei der Prüfung der Kriterien, der Herleitung der gerechtfertigten Sicherstellungzuschlags-Summe als auch bei der Begleitung der Verhandlungen.