Als Ergebnis eines umfangreichen Analyseprozesses hat die Behörde für Gesundheit, Soziales und Integration der Freien und Hansestadt Hamburg nun das durch die »aktiva Beratung im Gesundheitswesen GmbH verfasste Vorbereitende Gutachten zur Aufstellung eines neuen Krankenhausplans veröffentlicht (s. Homepage der Sozialbehörde). Das Gutachten dient der Vorbereitung einer datengestützten Umsetzung der Krankenhausreform in der Freien und Hansestadt Hamburg. Es schafft eine fundierte Grundlage für die Zuweisung von Leistungsgruppen und Fallzahlen in der Somatik und Betten in den psychiatrischen Fachgebieten sowie mögliche Anpassungen der gegenwärtigen Versorgungslandschaft, die infolge der bundesgesetzlichen Neuregelungen perspektivisch erforderlich werden. Ziel ist es, die künftige Versorgungsstruktur an den veränderten Rahmenbedingungen auszurichten und eine bedarfsgerechte Krankenhausplanung unter Berücksichtigung der neuen Finanzierungs- und Qualitätsvorgaben sicherzustellen.
Im Rahmen des vorbereitenden Gutachtens wurden die Versorgungsituation und die Inanspruchnahme vollstationärer und teilstationärer Kapazitäten in Hamburg umfassend analysiert. Relevante bedarfsbeeinflussende Faktoren sowie der zukünftige Bedarf wurden berechnet und bewertet. Die durchgeführten Analysen basieren insbesondere auf den Leistungsdaten der Hamburger Krankenhäuser nach § 21 KHEntgG des Jahres 2023. Darüber hinaus greifen sie auf Daten der Sozialbehörde Hamburg sowie öffentlich zugängliche Daten (z. B. der statistischen Ämter des Bundes und der Länder) zurück. Des Weiteren wurden umfangreiche Informationen zu vorhandenen und geplanten Strukturen an den Hamburger Krankenhausstandorten sowie die Einschätzung medizinischer Expertinnen und Experten über die Entwicklung der einzelnen Fachgebiete im Rahmen von Befragungen erhoben. Neben dem nun veröffentlichten Berichtsteil wurden weitere Themen bearbeitet und Unterlagen für die Sozialbehörde erstellt, die unter anderem die Basis für erste Gespräche mit den Krankenhausträgern darstellten und der Sozialbehörde im weiteren Prozess der Umsetzung der Krankenhausreform als Entscheidungsgrundlage dienen.