Neues aktiva-Tool zur Folgeabschätzung der Krankenhausreform

Die mit Spannung erwartete Krankenhausreform des Bundes wurde von Seiten des BMG mit dem Eckpunktepapier vom 19.05.2023 weiter skizziert. Das aktuelle Eckpunktepapier enthält Ausführungen zur Vorhaltefinanzierung, Leveleinteilung und Leistungsgruppen inkl. Qualitätsvorgaben. Im Grundsatz wurde darauf hingewiesen, dass das NRW-Leistungsgruppenmodell inkl. der Qualitätskriterien als Basis für die weiteren Ausdetaillierungen im Bereich der Leistungsgruppen der zukünftigen Reform gelten soll. Zudem wird deutlich gemacht, in welchen Punkten noch Abstimmungs- und Weiterentwicklungsbedarf besteht (z.B. Konvergenzphase der Vorhaltefinanzierung oder zusätzliche Leistungsgruppen). Ein mit den Ländern geeintes Eckpunktepapier ist für den 29.06.2023 avisiert.

Um Krankenhäusern außerhalb von Nordrhein-Westfalen eine erste Folgeabschätzung auf Basis der aktuell bekannten Inhalte bieten zu können, hat die aktiva das „Tool zur Folgeabschätzung der Krankenhausreform“ entwickelt.

Hiermit können zentrale Leitfragen in einem 1. Schritt für die Krankenhäuser beantwortet werden:

  1. Welche Leistungsgruppen nach dem NRW-Modell werden von meinem Krankenhaus angesteuert und mit welchen Leistungsmengen (Fallzahl, CM, Belegung)?
  2. Mit welcher Größenordnung zur Vorhaltefinanzierung muss ich in der Anfangsphase rechnen?
  3. Wie wirkt sich die Ambulantisierung auf die Leistungsgruppenerbringung aus?
  4. Aus welchen Fachabteilungen stammen die den Leistungsgruppen zugeordneten Leistungen?
  5. Welche Abhängigkeiten bestehen zwischen den Leistungsgruppen und werden diese durch meine Einrichtung absehbar erfüllt oder bestehen Lücken?
  6. Welche Qualitätskriterien im Bereich Geräte, Personal und in sonstigen Bereichen müssen erfüllt werden?
  7. Welche Leistungsmengen in den Leistungsgruppen erbringen die regionalen/überregionalen Wettbewerber?     

Gerne teilen wir Ihnen weitere Informationen hierzu auf Anfrage mit.